Ausschreibung
für das Halbfinale SÜD im Karnevalistischen Tanzsport
des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V.
16. März 2019 und am 23. und 24. März 2019 in Hof
mit der Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft 2019
1. Veranstalter:
Bund Deutscher Karneval e.V.
Ausrichter:
1. Hofer Karnevalsgesellschaft Narhalla e.V.
2. Turnierleitung
Ansprechpartner:
Jutta Jahn
Am Zelch 27
95030 Hof
Tel. 09281/87381 oder 0172/8228884
Alexandra Puchta
Lerchenweg 5
95030 Hof
Tel. 09281/67860 oder 0171/8971119
turnierleitung@sueddeutsche-2019.de
Während des Turniers erreichbar
unter Tel. 0172/8228884 oder Tel. 0171/8971119
3. Termin:
Samstag, 16. März 2019 ab 09:00 Uhr
Samstag, 23. März 2019 ab 09:00 Uhr
Sonntag, 24. März 2019 ab 09:00 Uhr
4. Austragungsort:
Freiheitshalle Hof
Kulmbacher Str. 4
95030 Hof
Tel. 09281/8152222
Hallenöffnung an allen Tagen ab 07:00 Uhr
Besucherparkplätze rund um die Halle
Busparkplätze werden vor der Halle eingewiesen.
In der Halle besteht Bewirtung zu moderaten Preisen. Deshalb ist vom Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen in der Halle abzusehen.
5. Turnierablauf:
Samstag, 16.03.2019 - 09:00 Uhr
Begrüßung
Wettbewerbe der Altersklasse I – Jugend
(Jahrgänge 2008 bis 2013)
Tanzpaare – Tanzgarden
Mittagspause
Tanzmariechen – Schautanz
Siegerehrung
Pokale werden vor der Siegerehrung nur in begründeten Fällen und nach persönlicher Rücksprache der betroffenen Platzierten/Qualifizierten mit dem zuständigen Obmann ausgehändigt.
Samstag, 23.03.2019 09:00
Begrüßung
Wettbewerbe der Altersklasse II – Junioren
(Jahrgänge 2004 bis 2007)
Tanzpaare – Tanzgarden
Mittagspause
Tanzmariechen – Schautanz
Siegerehrung
Pokale werden vor der Siegerehrung nur in begründeten Fällen und nach persönlicher Rücksprache der betroffenen Platzierten/Qualifizierten mit dem zuständigen Obmann ausgehändigt.
Sonntag, 24.03.2019 09:00 Uhr
Begrüßung
Wettbewerbe der Altersklasse III – Ü15
(Jahrgänge 2003 und älter)
Tanzpaare – Weibliche Garden –
Männliche oder Gemischte Garden
Mittagspause
Tanzmariechen – Schautanz
Siegerehrung
Pokale werden vor der Siegerehrung nur in begründeten Fällen und nach persönlicher Rücksprache der betroffenen Platzierten/Qualifizierten mit dem zuständigen Obmann ausgehändigt.
6. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind
i. Alle Solisten und Gruppen, die auf einem anerkannten Qualifikationsturnier des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V. die Qualifikation für dieses HALBFINALE SÜD erworben haben und
ii. die Zusatzvereinbarung Nr.7 zum Gesamtvertrag RV/ 15 (Gardevertrag) zwischen GEMA und BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.V. für die laufende Session abgeschlossen und die Gebühren bezahlt haben.
7. Tanzturnierordnung:
Es gelten die Tanzturnierordnung des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V. in der letzten gültigen Fassung sowie die Bedingungen dieser Ausschreibung, die mit der Abgabe einer Meldung vollinhaltlich und rechtsverbindlich anerkannt werden. Zu keiner Zeit wird Einsicht in die Wertungsbögen gewährt.
8. Tanzturnierausweise:
Jeder Turnierteilnehmer muss im Besitz eines gültigen Tanzturnierausweises des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V. sein. Tanzturnierausweise können nur unter www.karnevaldeutschland.de beantragt werden.
9. Meldeschluss:
Montag, 11. März 2019
10. Anmeldung:
Die Anmeldungen zu diesem Turnier können nur über das zentrale Meldeportal des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V. unter www.karnevaldeutschland.de vorgenommen werden. Dort finden sich auch detaillierte Hinweise zum Meldeprozess.
Für Schautänze ist bei Meldung, spätestens jedoch bis Meldeschluss, zwingend das Thema anzugeben. Eine Auslosung kann nur erfolgen, wenn das Thema angegeben ist.
Rückgaben der Qualifikation und somit eine Nichtteilnahme an diesem Halbfinale SÜD sind grundsätzlich so früh wie möglich und ausschließlich an die/den Vorsitzende(n) des BDK-Tanzturnierausschusses zu melden. Abmeldungen am Turniertag vor Ort sind unter Angabe des Abmeldungsgrundes ausschließlich dem Turniersprecher bekannt zu geben.
11. Startgeld:
Das Startgeld beträgt EUR 25,00 für jeden Auftritt und muss spätestens bis Dienstag 12.03.2019 bei uns eingegangen sein.
1.HKG Narhalla e.V.
IBAN: DE10 7805 0000 0222 1420 51
BIC: BYLADEM1HOF
Bank: Sparkasse Hof
Verwendungszweck: „Startgelder Vereinsname“
12. Betreuer-/Aktivenkarten:
Mit dem Startgeld ist der freie Eintritt aller aktiv Tanzenden und je eines
Trainers/Betreuers für Tanzpaare und Mariechen sowie je zwei
Trainer/Betreuer für alle Gruppen bis 10 auftretenden Aktiven, drei
Trainer/Betreuer für Gruppen ab 11 auftretenden Aktiven und 4
Trainer/Betreuer ab 21 auftretenden Aktiven abgegolten. Diese erhalten
kostenlose Aktivenkarten. Aktive und Trainer/Betreuer haben keinen
Anspruch auf einen Sitzplatz in der Halle. Für Aktive und Betreuer stehen
gesondert ausgewiesen Sitzplätze auf der Tribüne zur Verfügung.
Überzählige Aktivenkarten müssen am Turniertag zurückgegeben
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass Kontrollen bzgl. der Zahl
beanspruchter Aktivenkarten und tatsächlich Tanzender vorgenommen
werden und bei Differenz die Bezahlung von Karten nachgefordert wird.
13. Besucherkarten:
Sitzplätze an reservierten Tischen im Saal je Turniertag
EUR 32,00 bzw. EUR 30,00 (nach Tischkategorie) und
Tribünenkarten zu je EUR 28,00.
Kartenverkauf ausschließlich unter
www.sueddeutsche-2019.de
ab 01.06.2018 möglich.
14. Auslosung Startreihenfolge:
Die öffentliche Auslosung der Startreihenfolge findet am 12.03.2019 um 20:00 Uhr im Sportheim des ATS Hof West 07 e.V., Joditzer Weg 90, 95030 Hof statt. Abordnungen der teilnehmenden Vereine sowie Gäste sind herzlich eingeladen.
Das Ergebnis der Startreihenfolge wird zeitnah unter
www.sueddeutsche-2019.de
veröffentlicht.
15. Bühne:
Breite 16 Meter x Tiefe 10 Meter
Belag: Tanzteppich PVC
Aufmarsch: rechts hinten
Abmarsch: links vorne – vom Zuschauer aus gesehen
In der Disziplin V - „Schautanz“ – ist ein zeitgleicher Aufmarsch von Aktiven von beiden Seiten möglich. In beiden Aufmarschbereichen findet zwingend eine Kontrolle der Tanzturnierausweise statt, zu der sich ggf. die jeweiligen Aktiven mit ihren Tanzturnierausweisen rechtzeitig vor ihrem Auftritt unaufgefordert einfinden müssen.
Stellproben sind generell im gesamten Bühnen- und Jurybereich nicht gestattet. Statt dessen sind auf der Bühne, links und rechts von der Markierung der Bühnenmitte im Abstand von je 2 Metern am vorderen und hinteren Bühnenrand weitere Markierungen angebracht, nach denen sich die Aktiven während ihres Auftritts ausrichten können.
Trainer(innen) und Betreuer(innen) dürfen sich während des Auf- und Abmarsches ihrer Aktiven nicht auf der Auf-/Abmarschtreppe aufhalten.
In der Disziplin V – „Schautanz“ dürfen Requisiten ab der Auf-marschtreppe bzw. im Aufmarschbereich nur von den Aktiven selbst auf die Bühne gebracht werden.
16. Musik:
Als Tonträger sind nur Audio-Compact Discs (CD) zugelassen.
Wir als Ausrichter stellen ein analoges HiFi-Wiedergabegerät zur Verfügung und sichern zu, keine digitalen Aufzeichnungen o.ä. der abgegebenen Tonträger vorzunehmen.
Alle Tonträger sind mit dem Namen des Vereins / der Disziplin / bei Solisten Namen des Starters zu beschriften und sind jeweils unaufgefordert vor Beginn der Disziplin an der Tonträgerabgabe zu hinterlegen. Die Tonträger müssen nach beendeter Disziplin wieder abgeholt werden.
Der Tonträger darf nur das Musikstück für den jeweiligen Start enthalten.
Die Musik für den Auf- und Abmarsch erfolgt live durch die Turniermusiker des Veranstalters - ausgenommen bei Schautänzen, falls der Teilnehmer dies wünscht. Der Aufmarsch von Schautänzen mit eigener Musik ist bei Abgabe des Tonträgers ausdrücklich anzugeben. Die Turniermusiker orientieren sich beim Aufmarschtempo grundsätzlich an 138 bpm für die Altersklasse I - Jugend, 140 bpm für die Altersklasse II - Junioren und 142 bpm für die Altersklasse III – Ü15 sowie für die Disziplinen "Tanzpaare" und "Tanzmariechen" für alle Altersklassen an 144 bpm.
Auf vom BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.V. zertifizierte Musikstücke ist bei Abgabe der Tonträger hinzuweisen; der Obmann wird von uns hierüber informiert.
Für die Qualität der Tonträger und der aufgezeichneten Musik ist jeder Starter verantwortlich. Ein Verantwortlicher jedes Starters hat sich mit einem Ersatztonträger während des Auftritts in unmittelbarer Nähe der Tontechnik aufzuhalten.
17. Garderoben:
Die Zuweisung der Garderoben erfolgt bei Ankunft der Starter
in der Halle am Empfang.
Wir übernehmen als Ausrichter keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.
Im gesamten Umkleidebereich herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot, im Saal ein Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können zu Hausverbot und Turnierausschluss führen.
18. Haftungsausschluss:
Die Auftritte geschehen auf eigene Gefahr.
19. Dopingvereinbarung:
Dieses Turnier unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem BUND DEUTSCHER KARNEVAL e.V., dem Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem Deutschen Tanzsportverband und dem Deutschen Olympischen Sportbund. Deshalb ist es strengstens untersagt, Medikamente einzunehmen oder zu verwenden, die auf der Internationalen Dopingliste stehen.
Im Falle von Medikamenteneinnahme durch Aktive wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen Medikamente der jährlichen „Beispielliste zulässiger Medikamente“ der Nationalen Anti Doping Agentur (www.nada.de/de/service-infos/downloads/listen) ent-sprechen. Ein Attest ist in diesen Fällen nicht nötig!
20. Erste Hilfe:
Während des gesamten Turniers ist ein Turnierarzt und Sanitätspersonal in der Halle anwesend.
21. Film- und Fotoaufnahmen:
Jegliche Film- und Videoaufnahmen sowie Bildmitschnitte sind auf Tanzturnieren des BUNDES DEUTSCHER KARNEVAL e.V. grundsätzlich verboten. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor den Jurytischen und unmittelbar im Bühnenbereich.
22. Preise und Urkunden:
Die drei Erstplatzierten jeder Disziplin erhalten einen Pokal und eine
Siegerurkunde; Tanzpaare jeweils zwei.
Alle weiteren Qualifikanten je Altersklasse erhalten eine Urkunde.
23. Schlussbestimmungen:
Mit der Anmeldung werden die vorstehenden Bedingungen voll inhaltlich anerkannt. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Angelegenheiten, die in der Ausschreibung nicht geregelt sind,
regelt die Tanzturnierordnung des BDK.